Terminvereinbarung Haut- und Allergiesprechstunde

Für eine klassische Terminbuchung können Sie dieses Online-Formular nutzen. Hier können Sie den Facharzt, Ihr Anliegen und weitere Informationen angeben.

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Die Pandemie ist vorbei

Dennoch ist das Virus weiter vorhanden und es gilt nun, mit dem Virus verantwortungsvoll zu leben. Dies betrifft vor allen Dingen so genannte „vulnerable Gruppen“, d. h. ältere Menschen und Menschen mit gestörter Immunabwehr, Patienten in der onkologischen Behandlung oder auch Patienten mit schlimmen und seltenen Vorerkrankungen.

Unser PCR-Labor bleibt somit auch weiterhin für Sie geöffnet. Sie können, wenn Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, oder Sie aber auch nur für eine Reise oder einen Verwandtenbesuch ein „sicheres Gefühl“ haben wollen, folgende Leistungen bei uns unangemeldet während der Sprechzeiten erhalten:

1. PCR-Diagnostik:
PCR-NEXTDAY für 49,- € (Ergebnis innerhalb von 24 Stunden)

PCR-NEXTMORNING für 69,- € (Ergebnis am nächsten Morgen 10 Uhr)

PCR-EXPRESS für 99,- € (Ergebnis innerhalb von 6 Stunden, Durchführung montags bis freitags von 8 – 12 Uhr)

2. Schnelltestungen:
COVID-19-Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch unser Personal und/oder Anleitung zum Selbsttest: 15,- €.

COVID-19-Schnelltest mit Zertifikat für 29,- €

3. Für stationäre Patienten
Für unsere stationären Patienten vor Aufnahme ins Klinikum Schnelltest mit/ohne Anleitung für 10,- €

Jetzt auch ohne Termin!

Bitte bringen Sie dieses Formular ausgefüllt und in zweifacher Ausführung mit:

Erfassungsbogen COVID-19-Test (PDF)

Bitte beachten Sie:

Für den COVID-19 Schnelltest müssen Sie den Erfassungsbogen ausfüllen und zwingend in zweifacher Ausführung ausgedruckt mitbringen. Ohne diesen Bogen können wir keinen Schnelltest durchführen.

Sie erreichen uns durch einen separaten Eingang neben der Haut- und Allergiepraxis am Klinikum Hanau (Mühltorweg 14, gesonderter Eingang). Der Test ist unkompliziert und schnell. Planen Sie für die Testphase ca. 20 Minuten ein. Das Ergebnis bekommen Sie direkt mitgegeben. Das Testzentrum wird durch einen extra abgetrennten Bereich gemanagt. Bitte achten Sie auf die Beschilderung! Parkmöglichkeiten finden Sie im Parkhaus am Klinikum Hanau.

Preise:

Gurgel-PCR NEXTDAY für 49,00 € (Ergebnis innerhalb von 24 Stunden)

Gurgel-PCR NEXTMORNING für 69,00 € (Ergebnis am nächsten Morgen)

Gurgel-PCR EXPRESS für 99,00 € (Ergebnis innerhalb von 6 Stunden)

COVID-19-Antigen-Schnelltest, durchgeführt durch unser Personal und/oder Anleitung zum Selbsttest: 15,- €.

Covid-19 Antigen-Schnelltest mit Auslandszertifikat 29,– Euro

Kostenlose Corona-Tests – für wen?

Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV.

Der Anspruch auf einen PCR-Test außerhalb der Krankenbehandlung (für asymptomatische Personen) ist in der Testverordnung geregelt. Ein strikter Anspruch auf eine PCR-Testung besteht jedoch nicht, da in vielen Fällen auch ein Antigen-Test ausreicht. Demnach können folgende weitere Personengruppen mit einer PCR getestet werden:

  • Wenn sie von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus SARSCoV-2 infizierten Person, von Einrichtungen und Unternehmen nach § 3 Abs. 2 TestV (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als Kontaktperson identifiziert wurden
  • Wenn sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst festgestellt werden, Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem als Virusvariantengebiet im Sinne von § 2 Nummer 3a der Coronavirus-Einreiseverordnung eingestuften Gebiet aufgehalten haben. Der Anspruch besteht bis zu 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
  • Wenn in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder einer vergleichbaren Einrichtung außerhalb der regulären Krankenversorgung eine mit SARSCoV-2 infizierte Person festgestellt wurde, Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den betroffenen Bereichen der Einrichtung aufgehalten haben.
    Dies gilt zum Beispiel für Einrichtungen, wie

    • Schulen, Kindertagesstätten
    • Asylbewerberheime, Erstaufnahmeeinrichtungen, Notunterkünfte
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen anderer medizinischer Heilberufe nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 IfSG
  • Personen, die in einer Einrichtung des Gesundheitswesens oder in einem vergleichbar vulnerablen Bereich behandelt oder untergebracht werden sollen, und es die jeweilige Einrichtung oder der öffentliche Gesundheitsdienst verlangen.
    Das gilt für folgende Einrichtungen oder Unternehmen:

    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
    • Tageskliniken
    • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation gemäß § 51 Absatz 1 SGB IX
    • stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
    • Obdachlosenunterkünfte
    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

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